„Die sogenannten conflict policy codices [sind] sechszeilige Grundsatzerklärungen,
in denen sich Unternehmen, Verbände oder Rechtsberater verpflichten,
vor Anrufung staatlicher Gerichte Mediation und Schiedsgerichtsverfahren
„ernsthaft in Betracht zu ziehen“. Nicht mehr. Nicht weniger.“

(Wirtschaftsmagazin brand eins 06/2004)