conflict policy codex n° 3
(für Staat, Gemeinden, Hochschulen, Kammern und andere öffentlich-
rechtliche Institutionen)
Die britische Regierung konnte im Berichtsjahr 2004/2005 durch die
Anwendung außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren rd. 42 Mio €
einsparen. Dadurch wurde der Haushalt und letztlich der Bürger und
Steuerzahler entlastet.
Außergerichtliche Konfliktüberwindungsmethoden führen häufig zu einer
zukunftsgerichteten Lösung - und zwar schnell und kostengünstig.
Nicht nur in finanzieller, vor allem in inhaltlicher Hinsicht können
außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren von großem Nutzen sein.
Sie sind stets gerichtet auf eine gemeinsame und konsensuale Lösung
eines bestehenden Konflikts: Eine Wertschöpfung mit Blick in die
Zukunft.
Eine dadurch veränderte Streitkultur wird sich in Staat und
Gesellschaft durchsetzen, wenn es gelingt, das enorme Potential und
die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung fest im
Bewusstsein der Menschen zu verankern.
Mit dem Entwurf einer EU-Richtlinie „über bestimmte Aspekte der
Mediation in Zivil- und Handelssachen“ [SEK (2004) 1314] soll
erreicht werden, dass der „Zugang von Einzelpersonen und
Wirtschaftsteilnehmern zu geeigneten Streitschlichtungsverfahren“
gefördert wird. Staat, Gemeinden, Hochschulen, Kammern und anderen
öffentlich-rechtlichen Institutionen kommt dabei eine von großer
gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Bedeutung geprägte
Vorreiter- und Vorbildfunktion zu.
Vor diesem Hintergrund unterzeichnen wir den nachfolgenden conflict
policy codex n° 3:
- Wir werden im Falle eines Konfliktes oder einer Streitigkeit
Mediation und andere Alternativen zu staatlichen Gerichtsverfahren ernsthaft in Betracht ziehen und in geeigneten Fällen anwenden,
soweit der Konfliktpartner damit einverstanden ist.
- Wir streben die Implementierung eines internen Systems des
Konfliktmanagements an, das geeignet ist, interne Konflikte mittels
Mediation oder anderer Alternativen zu staatlichen Gerichtsverfahren
zu überwinden.
- Wir wollen in unsere Verträge – soweit sinnvoll und geeignet –
Regelungen aufnehmen, die es den Vertragspartnern erlauben, bei
eingetretenen Meinungsverschiedenheiten Mediation und andere
Alternativen zu staatlichen Gerichtsverfahren anzuwenden.
- Wir werden ernsthaft prüfen und in Betracht ziehen, ob es sinnvoll
und zielführend ist,
- ein Handbuch für den internen Gebrauch zu entwickeln, in dem
aufgezeigt wird, bei welchen Konstellationen welche Streit-
Überwindungsmethode am geeignetsten ist;
- regelmäßig Berichte zu veröffentlichen, die unsere Erfahrungen
mit den Verfahren der Außergerichtlichen Streitbeilegung
aufzeigen und Handlungsempfehlungen aussprechen.
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