Anzahl Unterzeichner: 134 (Stand 31.07.10)
Wirtschaftsmagazin
Die sogenannten conflict policy codizes brechen eine Lanze für außergerichtliche Streitbeilegung. Bei den codices handelt es sich um sechszeilige Grundsatzerklärungen, in denen sich Unternehmen, Verbände oder Rechtsberater verpflichten, vor Anrufung staatlicher Gerichte Mediation und Schiedsgerichtsverfahren "ernsthaft in Betracht zu ziehen". Nicht mehr. Nicht weniger.
(Staatssekretär Niedersächsisches Justizministerium)
Freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen sind eine hervorragende Möglichkeit, um die außergerichtliche Streitbeilegung weiter zu fördern. Eine solche Selbstverpflichtung ist eine positive Botschaft an Mandanten, Aktionäre und Geschäftspartner.
(Vorstand C.H. Donner Bank AG)
Kein Unternehmen wird es sich in Zukunft mehr leisten können,wegen lösbarer Konflikte den Gerichtsweg zu beschreiten und so treue Kunden und gute Mitarbeiter zu verlieren.
(Leiter Practice Group Conflict Management, TaylorWessing)
Ein wichtiger Grundsatz anwaltlicher Beratung findet sich in § 1 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte, wonach wir unsere Mandanten rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten haben. Mediation ist dafür erste Wahl und eine erhebliche Bereicherung der anwaltlichen Beratungspraxis.
(Leiter Recht/Gelsenkirchen, E.ON Kernkraft GmbH)
Trotz - oder gerade wegen - der bewußten Unverbindlichkeit wird mit der Unterzeichnung einer freiwilligen Selbstverpflichtung viel erreicht: Mediation steht unweigerlich auf der Agenda der zur Verfügung stehenden, anerkannten Konfliktlösungsoptionen.
Winfried Grimm
(Geschäftsführender Gesellschafter, Lewien-Schaltex-Gruppe)
Das Erreichen von intelligenten, nachhaltigen Lösungen ist das Ziel, nicht das Gewinnen von Prozessen. Außergerichtiche Streitbeilegung immer ernsthaft in Betracht zu ziehen, ist für mich als Unternehmer eine Selbstverständlichkeit.

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